Spezialtiefbau
Die konkreten Bauwerkslasten, Baugrund-, Grundwasser- und Nachbarschaftsverhältnisse erfordern oft Sonderlösungen hinsichtlich des Gründungsprinzips. Hier kommt es auf die kostenbewusste und technische Abwägung und Konzeption des geeigneten Gründungsprinzips an. Dazu gehört auch dessen Argumentation und Rechtfertigung hinsichtlich der Kosten und Vorteile für das Gesamttragwerk gegenüber unseren Auftraggebern.
Für Spezial- und Tiefergründungen übernehmen wir daher grundsätzlich die gesamte Gründungskonzeption (LP 1-2) unter Berücksichtigung der Wechselwirkung mit dem Lasteintrag des Oberbaus. An den detaillierten und kostendefinierenden Entwurf (LP 3) schließen sich die statische Bemessung (LP 4), die Ausführungsplanung (LP 5) sowie die Zuarbeit zur Ausschreibung (LP 6) der Tiefbauarbeiten an.
Die Bemessung und Planung von die Baugruben umschließenden Verbaumaßnahmen übernehmen wir in der Regel nicht mehr, diese Planungsleistung wird meist im Los Spezialtiefbau an den jeweiligen Auftragnehmer vergeben, so dass sich dieser Planungsumfang bei uns als nicht sinnvoll anzulagern gezeigt hat.